Mehr Farbe in Deiner Bewegung!
SCHULORDNUNG
für die Teilnahme am Kurs- & Ausbildungsprogramm
Diese Schulordnung betrifft nur die Kurse von Annette Kaufmann und Oleg Kaufmann.
--> Probelektionen mit Anmeldung möglich
--> Getanzt und bewegt wird ohne Schuhe und in bequemer Kleidung/Sportbekleidung.
--> Das Kursangebot wird laufend erweitert
--> Spezialkurse für Einzelne / Gruppen auf Anfrage.
01. Anmeldung Eine gültige Anmeldung bedarf der Ausfüllung des Anmeldeformulars.
--> LINK PDF ANMELDUNG
02. Eintritte Ist jederzeit möglich. Eine Probelektion kann nach Absprache mit den Lehrkräften vereinbart werden.
03. Fristen Die Mindestteilnahmezeit beträgt 1 Quartal. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage. Bei vorzeitigem Austritt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes
04. Preise Die detaillierten Kursgebühren
--> Preise
05. Zahlungsweise Die Bezahlung der Kursgebühr erfolgt im voraus für 1 Quartal (Erwachsene) und 1 Semester (Kinder).
06. Vor-/Nachholen Versäumte Lektionen können nach Möglichkeit bei der eigenen oder auch bei einer anderen Lehrkraft innerhalb des bezahlten Quartals vor- oder nachgeholt werden.
07. Austritte Austritte oder längere Absenzen müssen der Kursleitung mindestens einen Monat vor dem Ende des laufenden Quartals mitgeteilt werden. Das heisst, einen Monat vor den Frühlingsferien, Sommerferien, Herbstferien oder Weihnachtsferien. Ohne Abmeldung bleibt der Platz reserviert. Ein gültiger Austritt kann nur mit Ausfüllen des Abmeldeformulars erfolgen, ansonsten wird der Kurs weiter in Rechnung gestellt.
--> LINK PDF ABMELDUNG
08. Ferien Während der Schulferien finden die Kinderklassen nicht statt. (Schulferien Kriegstetten). Die Ferien der Erwachsenenklassen sind abweichend geregelt.
09. Stellvertretungen Jede/r Kursleiter/in kann sich durch eine andere Lehrkraft vertreten lassen.
10. Unfall, Diebstahl TAMTAM haftet nicht für Unfall und Diebstahl. Die Versicherung ist Sache der Kursteilnehmer/innen.
11. Schuhe Es dürfen zum Tanzen keine Schuhe/Strassenschuhe getragen werden.
12. Versicherung / Haftbarkeit Versicherung ist Sache des Teilnehmers, LehrerInnen können nicht für Unfälle haftbar gemacht werden. Bei Kindern / unmündigen Personen haften dessen Eltern bzw. Vertreter.